Angehörige sind wichtige Bezugspersonen

Behandlungsvereinbarung

Wir bieten allen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, nach Wunsch eine Behandlungsvereinbarung abzuschliessen.

Behandlungsvereinbarung

Die Behandlungsvereinbarung wird von den Betroffenen gemeinsam mit den Verantwortlichen der Stationären Diensten und/oder den ambulanten Nachbehandelnden erarbeitet und bei einer erneuten Hospitalisation überprüft, ggf. erweitert oder abgeändert. Sie wird auf freiwilliger Basis und in einem partnerschaftlichen Prozess verfasst und ist für beide Parteien verbindlich.

Im Fall, dass ein Patient oder eine Patientin beim Eintritt in die Klinik nicht urteilsfähig ist, wird eine allenfalls vorliegende Vereinbarung als Grundlage für den Behandlungsplan verwendet.

Mit der Behandlungsvereinbarung wird

  • die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten gestärkt
  • eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Betroffenen und Institution angestrebt
  • die Behandlungsqualität dank dem Erfahrenenwissen der Patientinnen und Patienten erhöht
  • die Entscheidungsfindung in Krisensituationen erleichtert