Tageskliniken

Die Tageskliniken bieten an fünf Tagen pro Woche ein strukturiertes psychiatrisches und psychotherapeu- tisches Therapieprogramm an. Die Aktivierung vorhandener Ressourcen und der Einbezug des sozialen Netzwerkes der Patientinnen und Patienten stehen im Zentrum.

Behandlung

Das Angebot richtet sich an psychisch kranke Menschen, die keine «Rund-um-die-Uhr-Betreuung» benötigen, bei denen eine ambulante Behandlung jedoch nicht ausreicht. Am Abend und am Wochenende kehren die Patientinnen und Patienten in ihr gewohntes Umfeld zurück. Somit stellt das tagesklinische Angebot eine Alternative und Ergänzung zur vollstationären Klinikbehandlung dar.

Die Luzerner Psychiatrie AG führt in Luzern, Sursee und Sarnen eine Tagesklinik. Je nach Indikation können die Patientinnen und Patienten an einem der drei Standorte behandelt werden

Behandlungsteam

Das multidisziplinäre Team setzt sich aus erfahrenen Fachpersonen verschiedener medizinischer und therapeutischer Bereiche zusammen.

Patientinnen und Patienten

Das Behandlungsangebot eignet sich für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen, insbesondere affektiven Störungen, Angsterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen sowie Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis.
Es richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in der Alltagsbewältigung eingeschränkt sind. Der Wiederaufbau einer regelmässigen Tagesstruktur und die Auseinandersetzung mit der Erkrankung spielen eine wichtige Rolle.
Patientinnen und Patienten mit akuter Selbst- und Fremdgefährdung, akuter Psychose oder einer schweren Suchtproblematik können nicht in der Tagesklinik aufgenommen werden.

Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel zwei bis vier Monate.

Anmeldung mit ärztlicher Überweisung

Die Überweisung erfolgt grundsätzlich durch eine ärztliche Fachperson. Die schriftliche Zuweisung ist an die jeweilige Tagesklinik zu richten.

Kosten

Die Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Mit Ausnahme von Franchise, Selbstbehalt und einem allfälligen Spitalkostenbeitrag resultieren keine zusätzlichen Kosten.